AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen 01/2013 der BPV GmbH – Online-Shop
§ 1 Geltungsbereich
- Für alle Lieferungen und Leistungen der BPV GmbH beim Verkauf an Unternehmer über diesen Internetshop gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind Vertragsbestandteil.
- Das Angebot der BPV GmbH über diesen Internetshop bezieht sich ausschließlich auf Lieferungen und Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur auf Anfrage sowie nach individueller Abstimmung und können nicht über den Onlineshop veranlasst werden.
- Mündlich getroffene Abmachungen oder Änderungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
§ 2 Vertragspartner / Vertragsabschluss
- Die jeweiligen Verträge kommen mit der BPV GmbH zustande. Weitere Informationen finden Sie im Impressum des BPV-Web-Shops unter www.BPV-Shop.com.
- Das Angebot der BPV GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne § 14 BGB, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie kirchliche und soziale Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Angebote richten sich nicht an Verbraucher oder Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB.
- Der Besteller/Käufer bestätigt mit Abschicken seiner Bestellung ausdrücklich Unternehmer zu sein und mit der Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Die Angebote erfolgen stets freibleibend und verpflichten die BPV GmbH insbesondere nicht zur Auftragsannahme.
- Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Annahme der Kundenbestellung durch die BPV GmbH zustande. Diese erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung an den Kunden.
- Die BPV GmbH liefert die von dem Kunden bestellten Waren und erbringt gegeben falls in diesem Zusammenhang, jeweils aufgrund eines gesonderten Vertragsabschlusses, auch Dienst- bzw. Werkleistungen.
§ 3 Warenangebot
- Die Darstellung der Artikel im Online-Shop stellt kein rechtlich verbindliches Angebot sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar und enthält ggf. Sonderzubehör. Abgebildetes Dekorationsmaterial ist nicht Bestandteil des Warenangebotes.
- Daten und Maße, die auf den im Internet jeweils veröffentlichten Seiten des Warenkataloges der BPV GmbH angegeben sind, stellen ausschließlich technische Darstellungen und keine zugesicherten Eigenschaften dar.
- Irrtümer, technische Änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4 Lieferfristen
- Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen der Bestellung und dem Eintreffen der bestellten Ware beim Kunden.
- Bei "Lieferung bis an die Verwendungsstelle" beginnt die Lieferfrist mit Eingang des vom Kunden ausgefüllten Dokuments "Checkliste Anlieferung". Das Dokument dient der Überprüfung von baulichen Gegebenheiten wie Treppen, Stufen, und Türbreiten die für die Einbringung relevant sind. Das Dokument wird unmittelbar nach der Bestellung dem Kunden zugesandt, oder kann unter der Rubrik "Shop - Service" - "Downloads" heruntergeladen werden. Die Terminabsprache erfolgt direkt mit dem Kunden.
- Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse für Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder Teile desselben. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei Vorlieferanten und/oder Herstellern eintreten. Die vorgezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der BPV GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
- Teillieferungen sind zulässig, zu deren Fakturierung ist die BPV GmbH berechtigt.
- Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der BPV GmbH zu vertreten sind, so kann der Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert werden.
- Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge Verschuldens der BPV GmbH entstanden sind, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung ½ %, im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig benutzt werden kann.
- Die BPV GmbH ist berechtigt, abweichend von dem Vertrag des Bestellers, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit diese nach Art, Funktion und Preis dem bestellten Liefergegenstand weitgehend entsprechen und/oder die jeweiligen Nachfolgemodelle darstellen und soweit dies für den Auftraggeber technische Änderungen im Sinne des Fortschritts vorbehalten.
- Sofern das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil die BPV GmbH mit diesem Produkt von ihren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann die BPV GmbH vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die BPV GmbH Sie unverzüglich informieren und Ihnen die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist, oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, erstattet die BPV GmbH Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich.
- Höhere Gewalt berechtigt die BPV GmbH zur entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für diesen Fall ist die BPV GmbH nicht zu Schadensersatz verpflichtet. Für den Fall der höheren Gewalt steht auch dem Kunden das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Gefahrenübergang und Versand
- Die Lieferung erfolgt ab Versandort auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
- Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an einen Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Einrichtung, auf den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
- Der Besteller / Empfänger überprüft bei Anlieferung zusammen mit dem Fahrer / Frachtführer die Beschaffenheit der Ware. Der Besteller / Empfänger öffnet die Kartonage / Verpackung in Anwesenheit des Fahrers, eventuelle Beschädigungen oder Mengenabweichungen sind direkt bei der Anlieferung auf dem Scanner bzw. Frachtbrief zu vermerken und vom Fahrer zu bestätigen.
§ 6 Preise und Versandkosten
- Sämtliche Preise sind Nettopreise in der Währung Euro.
- Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit dem Veröffentlichen eines neuen Warenkataloges der BPV GmbH im Internet verlieren die Preise des vorherigen Warenkataloges ihre Gültigkeit.
- Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich grundsätzlich ab Versandort, zuzüglich Verpackung- und Transportkosten sowie zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Einzelheiten zu den Verpackung- und Transportkosten sind jeweils in den entsprechenden Angeboten sowie Informationsseite bzw. im Onlineshop der dargestellt.
§ 7 Zahlung
Die Zahlung kann via Vorauskasse, Paypal®, Kreditkarte oder auf Rechnung erfolgen.
Zahlung per Vorkasse
Bei Zahlung per Vorkasse gewährt die BPV GmbH 3,0 % Skonto.
Der Besteller kann diese Überweisung wie gewohnt ausführen: per Telefon- oder Onlinebanking sowie mit dem klassischen Überweisungsformular. Nach Bestellabschluss erhält der Kunde die Auftragsbestätigung inklusive den notwendigen Überweisungsdaten.
Zahlung via Paypal
Bei Zahlung per Paypal gewährt die BPV GmbH 1,5 % Skonto.
Um Überweisungen schnell und sicher abwickeln zu können, bietet die BPV GmbH die Bezahlung per Paypal an. Die Gebühren werden von der BPV GmbH übernommen
Um mit Paypal® zahlen zu können benötigen der Besteller eine Konto bei Paypal® Ein Paypal®-Konto kann der Besteller direkt bei Paypal® kostenlos einrichten.
Kreditkartenzahlung
MasterCard und VisaCard werden akzeptiert. Ihre Kreditkarte wird sofort nach Bestelleingang belastet.
Bezahlung auf Rechnung
Bei der BPV GmbH gelistete Kunden haben entsprechend der zuvor getroffenen individuellen Vereinbarungen die Möglichkeit per Rechnung zu bestellen.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Zinssatz der EZB berechnet (§288 BGB).
- Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gutschrift erfolgt nur unter banküblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen.
- Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Besteller eintreten, die nach unserer Auffassung das Gewähren eines Zahlungszieles nicht mehr rechtfertigen, sind wir berechtigt, die gesamte Forderung sofort einzuziehen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen kann der Besteller nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Besteller und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
- Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
- Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen.
- Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. bei Bezahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung
- Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen, ob Mängel vorliegen. Werden Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Gefahrübergang schriftlich zu melden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
- Mangelhafte Teile der Lieferung oder Leistung werden nach Wahl des Lieferanten nachgebessert oder neu geliefert, bzw. neu erbracht.
- Zur Vornahme aller dem Lieferanten notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller dem Lieferanten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Lieferant von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferant sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferanten Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
- Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder hat der Lieferant eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen lassen, so hat der Besteller unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Vertragspreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei unerheblichen Mängeln hat der Besteller jedoch nur das Recht, den Vertragspreis zu mindern.
- Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern bestehen keine Mängelansprüche, sofern sie nicht vom Lieferanten zu verantworten sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn der Mangel auf einen vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen ist.
- Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die gesetzlichen Fristen. die gesetzlichen Fristen gelten auch für Rückgriffsansprüche (§479 Abs. 1BGB), für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§§438 Abs.1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
§ 10 Haftung
- Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
- Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen worden sind, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Mängeln des Liefergegenstandes soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
- Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadenersatzanspruch bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
- Bei der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wie z.B. Auskunfts- und Beratungspflichten, gelten die Ziffern VI und VII entsprechend.
- Auch diese Ansprüche verjähren nach 12 Monaten.
- Verpackung: Die Transportverpackung kann von uns nur dann zur Wiederverwertung zurückgenommen werden, wenn die Rücksendung frei Haus erfolgt (§4 Verpackungsordnung), sie trocken bei uns eintrifft und keine Fremdkartons beigefügt werden.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit Bestellern, die Vollkaufleute sind, einschließlich für Wechsel- und Scheckforderungen, ist das Amtsgericht Freiburg i.Breisgau ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Für die mit unseren Bestellern abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 12 Schlussabstimmungen, Salvatorische Klausel
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur unter der Voraussetzung wirksam, dass sie schriftlich erfolgen.
- Falls einzelne Bestimmungen des zwischen der BPV GmbH und dem Kunden zustande gekommenen Vertrages nichtig sein sollten, wird davon die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinne am nächsten kommt.
Schallstadt, 26.08.2013